Disagio
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Disagio
Der Begriff Disagio (oder auch Damnum) kann am einfachsten mit Abschlag erklärt werden. Das Disagio eine vorweg geleistet Vorauszahlung der Zinsen fürden Kreditgeber. Die Konsequenz: Dem Kreditnehmer wird weniger Kapital überwiesen, als er im Kreditvertrag zur stehen hat.
Der Kreditnehmer hat nun zwei Möglichkeiten, um die entstehende Differenz auszugleichen: Ein zusätzlicher Kredit, der das Disagio ausgleicht oder aber erhöht das erste Darlehen um den Betrags des Disagio. Nach Abzug des Disagio erhält der Kreditnehmer in diesem Fall also den Betrag, der er ursprünglich finanzieren wollte. Wird innerhalb eines Kredits ein Disagio vereinbart, erhöht sich der Nominalbetrag also um 5-10%, die Bank zahlt aber nur die vereinbarte Summe aus. Im Gegenzug wird der Nominalzins in den folgenden Jahren des laufenden Kredits gesenkt - der effektive Jahreszins bleibt aber unangetastet. Wird eine Immobilie vermietet, kann das Disagio von der Steuer abgesetzt werden.
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