Demografiefaktor


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Demografiefaktor

Unter dem Demografiefaktor, auch Nachhaltigkeitsfaktor genannt, versteht man einen im Jahre 2005 eingeführten Regulator in der Rentenanpassungsformel. Er soll den aktuellen Rentenwert bestimmen.

 

Das Verhältnis von Rentnern zu Arbeitnehmern muss in die Berechnung der Rentenanpassung einfließen, dies geschieht mit Hilfe des Demografiefaktors. Dieser soll eine nachhaltige Belastungsbegrenzung der Beitragszahler der Renten bilden, um die Finanzen der Rentenversicherung zu stabilisieren.

 

Zur Bestimmung des aktuellen Rentenwertes wird durch den Demografiefaktor nun der Rentnerquotient mit einbezogen, das heisst, dass das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern berücksichtigt wird. Beide Personengruppen sollen gleichmäßig belastet werden: Verringern sich die Beitragszahler und die Zahl der Rentner steigt, wird so eine reduzierte Rentenanpassung vorgenommen. Umgekehrt erhöht dieser Faktor die Rentenanpassung, wenn im Falle eines wirtschaftlichen Aufschwungs die Zahl der Arbeitnehmer, sprich der Beitragszahler, zunimmt, die Anzahl der Rentner aber gleich bleibt.

Unter anderem enthält der Demografiefaktor ein Parameter, welches den Beitragssatz bis zum Jahre 2030 nicht über 22% der Bruttoverdiensts steigen lassen kann.



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