Bürgschaft
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Bürgschaft
Unter einer Bürgschaft im allgemeinen Sinne versteht man eine Vereinbarung zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen zur Absicherung der Verbindlichkeiten einer dritten Person, dem so genannten Hauptschuldner. Mit der Unterschrift einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Hauptschuldners dessen Verpflichtungen dem Gläubiger gegenüber nachzukommen. Die Bürgschaft dient also dem Gläubiger dazu, seine Forderungen dem Schuldner gegenüber abzusichern. Meist fordern Banken einen solventen Bürgen, wenn Kreditsuchende kein ausreichendes Einkommen vorweisen können. Der Bürge verpflichtet sich im Rahmen seiner Bürgschaft den Kredit zurückzuzahlen, sollte der Hauptschuldner dies nicht mehr können. Eine Bürgschaft ist (bis auf wenige Ausnahmen) nur in schriftlicher Form gültig und muss alle Merkmale einer Bürgschaft enthalten (Bürgschaftsbetrag, Bezeichnung des Gläubigers etc.), um rechtsgültig zu sein.
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