Abgeltungssteuer


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Abgeltungssteuer

Seit dem 01.01.2009 wird die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge, also Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne, erhoben. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sofern man kirchensteuerpflichtig ist.

Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, d.h. sie wird direkt von den Banken und Kreditinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Das Ziel der Abgeltungssteuer ist die gleiche Besteuerung aller privaten Kapitalerträge und liegt somit in der Steuergerechtigkeit und Vereinfachung. Es entfallen sowohl die einjährigen Spekulationsfristen, als auch das vor 2009 angewandte Halbeinkünfteverfahren. Spekulationsgewinne können jedoch weiterhin mit Spekulationsverlusten verrechnet werden.

Je nach persönlichem Einkommenssteuersatz kann die Abgeltungssteuer ein Vorteil (wenn dieser über 25 Prozent liegt) oder ein Nachteil (wenn dieser unter 25% liegt) sein. In letzterem Fall kann man die zu viel gezahlte Steuer jedoch im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.



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