Der Energieausweis klärt über den Energiebedarf eines Gebäudes auf
Der Energieausweis, auch noch Energiepass genannt, ist ein öffentlich-rechtliches Dokument, welches entsprechend der Energiesparverordnung 2007 erstellt wird. Entwickelt wurde das Dokument von der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und ist für Wohn- und Nutzgebäude unter bestimmten Vorraussetzungen seit 2009 verpflichtend.
Anders als beim Kauf eines Elektrogerätes oder Autos bekommen Käufer von Gebäuden oder Wohnungen keinerlei Informationen über den Energiebedarf des potentiellen Kaufobjekts.
Dank der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Er ermöglicht objektive Informationen über den Zustand des Hauses, seinen Energiebedarf und zeigt Potenziale zum Einsparen von wertvoller Energie auf.
Es wird ebenfalls zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis unterschieden. Wann wird der Energieausweis verlangt? Will ein Eigentümer beispielsweise sein Eigenheim verkaufen, so muss er dem Interessenten auf Wunsch den Energieausweis vorlegen. Bei Neubau, Vermietung, Leasing oder Verpachtung gilt das Gleiche.
Die Kosten für das Erstellen des Energieausweises sind im EnEV 2007 nicht einheitlich geregelt und schwanken stark aufgrund vieler Einflüsse wie Nachfrage, Größe des Gebäudes, zusätzlichen Beratungen, die Art der Datenerfassung uvm. Für ein privates Wohnhaus können die Kosten zwischen 25 und 100 Euro schwanken.
Das Dokument wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, zu allererst werden die Grundfakten des Gebäudes festgehalten: Gebäudetyp, Anzahl der enthaltenen Wohneinheiten, Baujahr. Es folgen Informationen über den Zustand des Hauses, dessen Dämmung, der Zustand der Fassade, die Fassadendämmung, die Ausstattung der Fenster (Doppelverglasung etc.), die vorhandene Anlagetechnik wie auch der Zustand der Rohrleitungen werden detailliert protokolliert.
Die Emissionswerte der Anlagentechnik werden gemessen und mit den zu erwartenden Energiekosten im Energieausweis vermerkt. Nach dieser Auswertung werden auf Wunsch (und gegen Mehrkosten!) Modernisierungs-, Sanierungs- und grundsätzliche Verbesserungstipps zum Energiesparen gegeben.
Zu guter Letzt teilt das Ergebnis des Energieausweis das Haus in eine allgemeingütige Energieeffizienzklasse ein. Die Einteilung ähnelt im Groben der üblichen Klassifizierung von Elektrogeräten (von A für „sehr energieeffizient“ bis I für „wenig effizient“).
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